Allgemeine Infos

Seminare und Bachelorarbeiten im Fach Recht

Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung vom 07.09.2010 die Änderung der Prüfungsordnung BWL Bachelor beschlossen.

Danach kann das Pflichtseminar gem. § 24 Abs. 2 PO BWL BA nunmehr auch aus dem Fach Recht gewählt werden.

Das bedeutet, dass kein zweites Seminar mehr absolviert werden muss, wenn die Bachelorarbeit im Fach Recht geschrieben wird.

Fach "Rechtswissenschaft für Ökonomen" im Kernbereich des Bachelor-Studiengangs BWL (PO 2006)

Das Studium "Allgemeinbildende Grundlagen Rechtswissenschaft für Ökonomen" besteht aus folgenden Modulen:

  • Rechtswissenschaft für Ökonomen I (VO 3 SWS / Übung 1 SWS) und optional
  • Rechtswissenschaft für Ökonomen II (VO 3 SWS / Übung 1 SWS)

Empfohlen wird, das Studium des Moduls Rechtswissenschaft für Ökonomen I im 1. Fachsemester zu beginnen.

Es ergibt sich folgende Studienfolge:

  1. WS: Rechtswissenschaft für Ökonomen I (1. Fachsemester)
  2. SS: Rechtswissenschaft für Ökonomen II (2. Fachsemster)

Das Modul Rechtswissenschaft für Ökonomen I wird nur im WS angeboten. Die Modulabschlussprüfung umfasst den Stoff des Moduls Rechtswissenschaft für Ökonomen I und findet nur jeweils am Ende des Wintersemesters statt.

Das Modul Rechtswissenschaft für Ökonomen II wird nur im SS angeboten. Die Modulabschlussprüfung umfasst den Stoff der Module Rechtswissenschaft für Ökonomen I und Rechtswissenschaft für Ökonomen II. Die Modulabschlussklausur Rechtswissenschaft findet nur jeweils am Ende des SS statt.

Der Klausurenkurs Recht I soll die Vorbereitung der Studierenden auf die Modulabschlussprüfung Rechtswissenschaft für Ökonomen I unterstützen und findet im WS parallel zu den Lehrveranstaltungen des Moduls Rechtswissenschaft für Ökonomen I statt.

Der Klausurenkurs Recht II soll die Vorbereitung der Studierenden auf die Modulabschlussprüfung Rechtswissenschaft für Ökonomen II unterstützen und findet im SS parallel zu den Lehrveranstaltungen des Moduls Rechtswissenschaft für Ökonomen II statt.

Fach "Rechtswissenschaft für Ökonomen" im Grundstudium nach der DPO BWL (1998)

Das Fach besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:

  • Einführung in das Recht/Grundlagen (VO 1 SWS)
  • Wirtschaftsprivatrecht 1 (WPR 1) (VO 3 SWS / Übung 1 SWS)
  • Wirtschaftsprivatrecht 2 (WPR 2) (VO 3 SWS / Übung 1 SWS)

Es ergibt sich folgende Studienfolge:

  1. Einführung in das Recht/Grundlagen und Wirtschaftsprivatrecht 1
  2. Wirtschaftsprivatrecht 2 

Der Klausurenkurs Rechtswissenschaft soll die Vorbereitung der Studierenden auf die Vordiplom-Fachprüfung unterstützen und wird parallel zur Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht 2 angeboten.

Die Vordiplom-Fachprüfung Rechtswissenschaft umfasst den gesamten Stoff des Faches und wird nur jeweils am Ende der Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 2 angeboten.

Hinweis: Die Klausur Rechtswissenschaft  wird auf Grund des Auslaufens des Diplomstudiengangs BWL letztmalig zum Haupt- und Nachtermin des Sommersemesters 2008 angeboten.

Diplomwahlfach "Wirtschaftsrecht" im Hauptstudium nach der DPO BWL (1998)

Das Diplomwahlfach besteht aus Lehrveranstaltungen im Umfange von 12 SWS. Zum erfolgreichen Bestehen müssen 10 Kreditpunkte erworben werden. Die Lehrveranstaltungen können von den Studierenden frei gewählt werden.

Folgenden Lehrveranstaltungen, in denen Kreditpunkte erworben werden können, werden als Vorlesungen angeboten:

Prof. Dr. Klaus Hübner:

  • Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
  • Personengesellschaftsrecht (2 SWS)
  • Unternehmensrecht (2 SWS)
  • Internationales Wirtschafts- und Europarecht (2 SWS)
  • Bank- und Kapitalmarktrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Wolfgang Hamann:

  • Basiswissen Arbeitsrecht (2 SWS)
  • Arbeitsvertragsrecht (4 SWS)
  • Kollektivarbeitsrecht (2 SWS)
  • Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht (2 SWS)
  • Vertriebsrecht (2 SWS)

Durch die Teilnahme am Wirtschaftsrechtlichen Seminar bzw. Seminar im Arbeitsrecht kann ein Hauptseminarschein erworben werden. Zur Vorbereitung auf die Hauptseminare werden Proseminare angeboten, die zugleich die Vorlesungen ergänzen.

Beide Hochschullehrer betreuen Diplomarbeiten. Voraussetzung ist die vorherige Teilnahme am jeweiligen Seminar.

Hinweis zu den Vorlesungen Kollektivarbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht des Diplomwahlfachs "Wirtschaftsrecht" im Hauptstudium nach der DPO BWL (1998)

Auf Grund des Auslaufens des Diplomstudiengangs BWL werden die Lehrveranstaltungen Kollektivarbeitsrecht (VO 2SWS) und Arbeitsvertragsrecht (VO 4SWS des Wahlpflichtfachs Wirtschaftsrecht (§ 21 Abs. 2 Ziff. 4 DPO BWL) letztmalig wie folgt angeboten:

  •  Kollektivarbeitsrecht: SS 2007
  • Arbeitsvertragsrecht: WS 2007/08.

Prüfungsklausuren werden letztmalig zum Nachtermin des SS 2007 (Kollektivarbeitsrecht) bzw. zum Nachtermin des WS 2007/08 (Arbeitsvertragsrecht) gestellt.

Studierende im Diplomstudiengang BWL haben die Möglichkeit, ab dem SS 2008 die für den Bachelor-Studiengang vorgesehenen Vorlesungen Arbeitsrecht I (VO 2 SWS) und Arbeitsrecht II (VO 2 SWS) zu besuchen und dort jeweils zwei Kreditpunkte für das Wahlpflichtfach Wirtschaftsrecht zu erwerben.