Studium & Lehre

Vorlesungsmitschnitte und ihre rechtliche Zulässigkeit

Die Vorlesung? Hab`ich auf dem Smartphone!

Es ist nicht gestattet, Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) ganz oder teilweise auf Tonträgern aufzuzeichnen, die Vorlesung zu übertragen (z.B. per Live-Stream) oder ihren Abruf im Internet zu ermöglichen (z.B. über On-Demand). Zuwiderhandlungen stellen Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Dozenten/der Dozentin dar und werden entsprechend geahndet. Darüber hinaus macht sich der/die Zuwiderhandelnde gemäß § 201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar.

 

Download vorlesungsbegleitender Materialien

Vorlesungsbegleitendes Material, Beiträge aus Fachzeitschriften und Literaturhinweise zu allen Veranstaltungen finden Sie in den zur jeweiligen Veranstalung angegebenen elektronischen Semesterapparaten. 

Zum Download der Volltexte ist eine Anmeldung erforderlich. Die Kennwörter hierzu erfahren Sie zu Beginn der Veranstaltungen.